Preistransparenzplattform
Fernwärme
Nachhaltig handeln, transparent darlegen.
Häufige Fragen
Hier finden Sie nützliche Antworten auf oft gestellte Fragen.
Welche Funktion hat die Plattform?
Die Plattform stellt neben einer Preisübersicht zusätzliche Informationen über preisbestimmende Faktoren sowie über die Fernwärme als Wettbewerber im Wärmemarkt zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den ausgewiesenen Preisen um Mischpreise für typisierte Abnahmefälle handelt: Es werden die Preise für ein Einfamilienhaus (15 kW, 27.000 kWh), ein Mehrfamilienhaus (160 kW, 288.000 kWh, bei 30 Wohneinheiten) sowie für einen kleinen Industriebetrieb, bzw. ein Gewerbe- oder Handelsbetrieb oder ein Dienstleistungsunternehmen (600 kW, 1,08 Mio. kWh) dargestellt.
Ein Vergleich der eigenen Heizkostenabrechnung mit den dargestellten Preisen und Werten bietet damit lediglich einen Anhaltspunkt, zumal die eigene Heizkostenabrechnung von einer Vielfalt von anderen Faktoren (Verbrauchsverhalten, Verteilerschlüssel, Lage der Wohnung usw.) beeinflusst wird, die erstmal nicht etwas mit dem Fernwärmepreis und einem Standard-Abnahmefall („Max Mustermann der Fernwärme“) zu tun haben.
Auch passen die Versorger ihre Preise zu unterschiedlichen Zeitpunkten an und bieten im unterschiedlichen Umfang ergänzende Dienstleistungen an (z.B. Betrieb der Hausübergabestation, bestimmte Mess-Methoden). Es ist daher wahrscheinlich, dass sich die Preise auf der eigenen Heizkostenabrechnung von denen des Versorgers allein schon durch diesen Umstand deutlich unterscheiden. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte stets an Ihren Vermieter oder Wärmeversorger.
Dennoch gibt die Preistransparenzplattform Aufschluss über die große Vielfalt der Wärmenetze, sei es in Hinblick auf eingesetzte Energieträger, Netzgrößen, Lieferumfang des Versorgers oder auch bei den Preisanpassungszyklen. Darin wird ersichtlich, dass jedes Wärmenetz eine starke Individualität aufweist – im Gegensatz zur Strom- und Gaslieferung.
Für ein besseres Verständnis der Begriffe in Bezug auf Fernwärme schauen Sie gern in unser Glossar .
Wie setzen sich Fernwärmepreise zusammen?
Die Fernwärmepreise setzen sich aus verschiedenen Preiskomponenten zusammen. Diese sind in der Regel Grund- bzw. Leistungs-, Arbeits- und Emissionspreis. Der Fernwärmeversorger investiert in die Wärmeerzeugung und das Wärmenetz sowie in die Wartung und Instandhaltung. Investitionen und Aufwendungen werden durch den Grundpreis gedeckt (verbrauchsunabhängige Preiskomponente).
Darüber hinaus werden Energieträger für die Wärmeerzeugung benötigt, die das Unternehmen auf den Energiemärkten beschaffen muss. Diese Kosten sind im Arbeitspreis als verbrauchsbezogene Preiskomponente enthalten. Sobald fossile Energieträger für die Wärmeerzeugung eingesetzt werden, entstehen auch CO2-Kosten (Emissionspreis).
In welchem Rahmen sich die Preise ändern dürfen, wird im Abschnitt Preisänderung erklärt.
Preisänderung
Im Unterschied zur Strom- oder Gasversorgung werden in der Fernwärmeversorgung häufig langfristige Verträge abgeschlossen, die über mehrere Jahre laufen. Das liegt einerseits daran, dass für den Ausbau und die Erzeugung von Fernwärme hohe Investitionen erforderlich sind, die über einen längeren Zeitraum refinanziert werden müssen. Andererseits wird Fernwärme, im Gegensatz zu Strom, lokal bereitgestellt und versorgt daher auch immer nur die begrenzte Anzahl von Kunden, die sich auch in diesem lokalen Versorgungsgebiet befinden.
In den letzten Jahren hinzu gekommen ist die schrittweise Umstellung der Fernwärmesysteme auf klimafreundliche Technologien. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele zu erreichen, müssen erneuerbare Energien wie Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und Bioenergie sowie unvermeidbare Abwärme schneller und effizienter in die Wärmenetze integriert werden.
Eine langfristige vertragliche Bindung erfordert eine zwischenzeitliche Anpassung der Preise, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Dabei können Preise steigen, aber auch fallen. Eine lange Vertragslaufzeit wirkt sich positiv auf die Preishöhe aus. Denn sobald die notwendigen Investitionen über einen längeren Zeitraum refinanziert und damit zeitlich “gestreckt” werden können, sinken die Preise deutlich. Fernwärmelieferverträge enthalten daher in der Regel eine Klausel zur Preisanpassung, deren Ausgestaltung durch die AVBFernwärmeV vorgegeben wird.
Änderungen des Preises während der Vertragslaufzeit erfolgen also anhand einer zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preisanpassungsklausel. In der Regel besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Versorger, in seltenen Fällen auch zwischen Mieter und Versorger. Die Preisanpassungsklausel beinhaltet eine konkrete, aus verschiedenen Preisindizes zusammengesetzte, mathematische Formel, aus der sich ohne jeglichen Preissetzungsspielraum für den Fernwärmeversorger die jeweiligen Preise ergeben. Dabei muss die Preisanpassungsklausel zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit die gesetzlichen Vorgaben der AVBFernwärmeV einhalten.
Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, müssen die Wärmeversorgungsunternehmen ihre Preisanpassungsklauseln inhaltlich entsprechend so gestalten, dass sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Wärmemarktelement) angemessen berücksichtigt werden, § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV.
Kostenorientierung
Die Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme hängen von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. den Material- und Lohnkosten sowie den Brennstoff- bzw. Wärmebezugskosten, ab. Das Prinzip der Kostenorientierung verlangt dabei, dass sich die Abbildung der Kostenentwicklung in den Preisänderungsklauseln an den maßgeblichen Kosten des jeweiligen Versorgers orientieren muss. Das Prinzip der Kostenorientierung ist dann erfüllt, wenn die Kosten durch geeignete Pauschalwerte, wie z. B. öffentlich zugängliche Preisindizes und/oder Börsennotierungen, abgebildet werden.
Verwendung von Indizes
Wer Indizes für Preisanpassungen verwenden will, muss hohe Ansprüche erfüllen: Die Indizes müssen sich an den tatsächlichen Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme orientieren. .Es muss sichergestellt werden, dass sich die vom Kunden zu tragende Preiskomponenten nicht grundsätzlich anders entwickeln als die tatsächlichen Kosten.
Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV müssen die Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferverträgen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen.
Kostenelement und Marktelement
Wärmenetzbetreiber müssen ihre Preisanpassungsklauseln inhaltlich so gestalten, dass sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Wärmemarktelement) angemessen berücksichtigen. Hierdurch soll zum einen eine kostenorientierte Preisbemessung gewährleistet werden, zum anderen soll aber auch dem Umstand entsprochen werden, dass sich die Gestaltung der Fernwärmepreise nicht losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen kann.
Was genau ist Fernwärme?
Fernwärme bedeutet, dass die Wärme für das Gebäude nicht im Keller erzeugt, beispielsweise in einem Kessel, sondern gebrauchsfertig über eine Leitung zum Gebäude geliefert wird. Die gelieferte Wärme wird entweder an einem oder mehreren Standorten in der Stadt erzeugt und in der Regel an eine Vielzahl von Gebäuden, aber auch an Industrie oder Gewerbe, abgegeben.
Der Fernwärmekunde bekommt davon in der Regel wenig mit: Die Leitungen verlaufen unterirdisch und bilden zusammengenommen ein Wärmenetz. Im Keller des Gebäudes befindet sich eine Hausübergabestation. Diese sorgt dafür, dass das heiße Wasser aus der Leitung in das Haus und schlussendlich zum Heizkörper und Wasserhahn gelangt.
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Was unterscheidet die Fernwärme von anderen leitungsgebundenen Wärmeversor-gungslösungen (wie z.B. Wärmepumpen oder grüne Gase)?
Im Gegensatz zum Strommarkt oder Gasmarkt, in denen über ausgedehnte Transport- und Verteilungsnetze sämtliche Erzeugungs- und Kundenanlagen in ganz Deutschland verbunden sind, sind Wärmenetze nicht bundesweit miteinander verbunden. Sie sind unabhängig von ihrer jeweiligen Größe immer regional begrenzt. Zudem ließe sich Fernwärme im Gegensatz zu Strom oder Gas auch nicht über weite Strecken durch die Rohre transportieren. Das warme Wasser aus Hamburg wäre bei seiner Ankunft in München längst kalt.
Die Fernwärme steht vor Ort im Wettbewerb mit anderen Wärmeversorgungslösungen. Sie muss somit preislich überzeugen, damit sich der Gebäudeeigentümer für den Anschluss an ein Wärmenetz entscheidet.
Wie funktionieren Preisanpassungen?
Charakterisierend für Wärmeversorgungsverträge sind meist lange Vertragslaufzeiten. Hierdurch werden langfristige Investitionen in den Umbau und die Modernisierung der Fernwärme erst ermöglicht.
Weil die Kosten für die Erzeugung und Verteilung der Wärme sich während der Vertragslaufzeit ändern können, werden oft Regelungen zur Preisanpassung vertraglich vereinbart, sogenannte Preisänderungsklauseln. Diese unterliegen den Vorgaben der AVBFernwärmeV. Preisänderungsklauseln dürfen nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Sie müssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Weitere Informationen zu Preisanpassungen finden Sie hier.
Wie wurden die Daten für die Plattform erhoben?
Die Datenerhebung basiert auf der Methodik der AGFW-Preisübersicht, die seit mehr als 30 Jahren zweimal im Jahr durchgeführt und auf Bundeslandebene veröffentlicht wird.
Für die Preistransparenzplattform wurde die Abfrage weiterentwickelt. Die Abfrage wurde von drei Verbänden (AGFW, BDEW und VKU) gemeinsam durchgeführt und richtet sich an Versorgungsunternehmen, die Wärmenetze betreiben. Die Daten wurden von der WIBERA AG im Auftrag der drei Verbände administriert, aufbereitet und im Anschluss auf der Plattform veröffentlicht.