Preistransparenzplattform
Fernwärme
Nachhaltig handeln, transparent darlegen.
Glossar
Stand Mai 2024
Anteil klimaneutraler Energieträger
Fernwärmenetze können grundsätzlich aus unterschiedlichen Wärmequellen gespeist werden. Die Art der Wärmeerzeugung ist maßgeblich für die Preisbildung und stark abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. Bis 2045 müssen Wärmenetze klimaneutral sein, und dürfen dann nur mit klimaneutralen Energieträgern gespeist werden. Die als klimaneutral anerkannten Energieträger werden im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze definiert. Je nach Standort kommen unterschiedliche klimaneutrale Energieträger und damit auch Abwärmepotenziale in Betracht. Unvermeidbare Abwärme beschreibt die Einbindung von Wärme, die oftmals bei industriellen Prozessen entsteht und die ohne die Einbindung in Wärmenetze ungenutzt an die Umgebung abgegeben werden müsste.
Energieträgereinsatz
Fernwärmeversorgungsunternehmen nutzen unterschiedliche Energieträger für die Wärmeerzeugung. Ebenso unterscheidet sich der Anteil der eingesetzten Energieträger zwischen den Versorgungsunternehmen. Der Energieträgereinsatz bildet demnach ein maßgebliches Kriterium für differenzierte Fernwärmepreise. Der Beschaffungszeitraum der Energieträger sowie der Anteil klimaneutraler Energieträger haben ebenfalls Einfluss auf die Preisbildung.
Jahresnutzungsdauer
Keine Heizung läuft das ganze Jahr (8.760 Stunden) auf Hochtouren. Üblich ist, dass die Heizungsanlage nur in Betrieb geht, wenn Wärme – für die Heizung oder für die Warmwasserbereitung – benötigt wird. Abhängig von der Art der Gebäudenutzung sind diese verschieden. In reinen Bürogebäuden ist die Heizungsanlage weniger in Betrieb (Wochenenden, wenig Warmwasser) als in Gebäuden mit Mischnutzung (Handwerk/Dienstleistung, Büroflächen, Wohnungen). Für die Berechnung des Kundenverbrauchs werden auf dieser Plattform 1.800 Stunden pro Jahr angesetzt.
KWK
KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung: Dieser Begriff beschreibt die gekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme bedeutet eine effizientere Nutzung des eingesetzten Energieträgers, bzw. Brennstoffs. Das schont knappe Ressourcen und das Klima.
Lieferumfang
Bei der Dienstleistung Fernwärme kann der Lieferumfang variieren. Dieser kann beispielsweise die Bestandteile Hausanschluss, Wärmeübergabestation und Hauszentrale umfassen (siehe hier). Der Minimalfall besteht darin, dass die nutzungsfertige Wärme bis ins Gebäude geliefert wird. Alle weiterführenden Leistungen bleiben in der Regie des Vermieters (Warmwasserbereitung, Wärmeübertrager für die Heizung, Wartung der Anlagen usw.). Hinzukommen können beispielsweise separate Hausanschlusskosten oder Baukostenzuschüsse, die für eine Vergrößerung oder den Neubau eines Wärmenetzstrangs für den Anschluss der Neukunden erforderlich sind.
Mischpreis
Der Mischpreis ist eine rechnerische Größe, der eine einheitliche Basis der Bewertung schafft. Der Mischpreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Wärmeverbrauch, Wärmebedarf, Arbeitspreis, Grundpreis (pauschal) oder Leistungspreis, gegebenenfalls Emissionspreis, Messpreise sowie Abrechnungspreise.
Die auf der Plattform angegebenen Mischpreise beziehen sich auf drei Standardabnahmefälle. Die Standardabnahmefälle für das Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus sowie Industrie und Gewerbe unterscheiden sich vor allem in den Anschlusswerten sowie dem Jahreswärmeverbrauch.
Einfamilienhaus: Anschlusswert 15 kW mit jährlichem Wärmeverbrauch von 27.000 kWh
Mehrfamilienhaus: Anschlusswert 160 kW mit jährlichem Wärmeverbrauch von 288.000 kWh
Industrie und Gewerbe: Anschlusswert 600 kW mit jährlichem Wärmeverbrauch von 1.800.000 kWh
So berechnet sich der Mischpreis:
1. Zunächst werden die Jahreskosten (netto) der einzelnen Preisbestandteile je nach Abnahmefall ermittelt.
Jahresverbrauchskosten:
Jahreswärmeverbrauch x (Arbeitspreis + CO2-Preis + Umlagen, abzüglich Rabatte)
Hinweis: Die Preiskomponenten können variieren. Beispielsweise kann der CO2-Preis oder die Gasspeicherumlage bereits im Arbeitspreis beinhaltet sein und kein separates Preisglied darstellen. Rabatte sind optional.
Jahresgrundkosten:
Bezogene Wärmeleistung x Leistungspreis
Hinweis: Bei einigen Kundenstrukturen wird ein pauschaler Grundpreis vereinbart.
Messpreis im Jahr
2. Im zweiten Schritt werden die Jahresgesamtkosten (Jahresverbrauchskosten + Jahresgrundkosten + Messpreis) durch die gesamte im Jahr verbrauchte Wärmemenge dividiert.
3. Die aktuell geltende Mehrwertsteuer wird dem Nettopreis aufgerechnet.
Rechenbeispiel:
Abnahmefall 160 kW (CO2-Preis und Umlagen sind im Arbeitspreis enthalten)
verbrauchte Wärmemenge: 288.000 kWh pro Jahr
vereinbarte maximale Wärmeleistung: 160 kW
Grundpreis bzw. Leistungspreis: 30 Euro pro kW
Arbeitspreis (AP): 15 Cent pro kWh
Jahresverbrauchskosten:
288.000 kWh x 15 Cent/kWh = 43.200 Euro
Jahresgrundkosten:
160 kW x 30 Euro/kW = 4.800 Euro
Messpreis im Jahr: 200 Euro
Jahresgesamtkosten: 48.200 Euro
Mischpreis (netto):
48.200 Euro/288.000 kWh = Mischpreis 0,17 Euro /kWh oder 17 Cent/kWh
Mischpreis (brutto inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer):
0,17 Euro x 1,19 = 0,20 Euro/kWh oder 20 Cent/kWh
Netzgröße
Im Rahmen dieser Plattform ist die Netzgröße als die Summe der Anschlussleistung aller Kunden am Fernwärmenetz definiert.
Zur besseren Einordnung wird in folgende Kategorien unterteilt:
Kleinstnetze bis 4,9 MW
kleine Netze 5 bis 19 MW
mittlere Netze 20 bis 200 MW
große Netze ab 200 MW
Netzverluste
Beim Transport der Wärme von der Erzeugungsanlage bis zu den Endkunden entstehen Wärmeverluste im Wärmenetz. Der Fernwärmekunde bezahlt nur für die Wärme, die er tatsächlich erhält und die an der jeweiligen Hausstation gemessen wird.
Die Höhe der Netzverluste variiert und ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren: Netzlänge/-struktur, Netztemperatur, Wärmeübertragungsmedium (Wasser oder Dampf), Dämmung der Leitung, Art der Verlegung usw.
Preisangaben
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise, das heißt, sie enthalten 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Preisanpassungszyklus
Fernwärmeversorgungsunternehmen passen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Zyklen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich) ihre Fernwärmepreise an.
Ursache hierfür sind verschiedene Arten der Wärmeerzeugung und der damit verbundenen Beschaffungsstrategie für die Energieträger. Durch schwankende Preise der Energieträger auf dem Beschaffungsmarkt entstehen bei unterschiedlichen Preisanpassungszyklen, Preisunterschiede zwischen den Versorgern.
Primärenergiefaktor
Der Primärenergiefaktor wird im Gebäudeenergiegesetz genutzt, um unterschiedliche Energieträger vergleichbar zu machen. Er beschreibt, wie viel Primärenergie benötigt wird, um einem Gebäude eine bestimmte Menge Brennstoff, Strom oder Wärme zur Verfügung zu stellen. Er liegt für die meisten Energieträger zwischen 0 und 2. Je niedriger der Wert ist, desto umweltfreundlicher bzw. effizienter ist der Energieträger. Erdgas und Heizöl haben einen Primärenergiefaktor von 1,1. Weitere Informationen finden Sie hier.