Preistransparenz­plattform
Fernwärme

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Glossar

Stand Mai 2024

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Anteil klimaneutraler Energieträger
Fernwärmenetze können grundsätzlich aus unterschiedlichen Wärmequellen gespeist werden. Die Art der Wärmeerzeugung ist maßgeblich für die Preisbildung und stark abhängig von den Gegebenheiten vor Ort. Bis 2045 müssen Wärmenetze klimaneutral sein, und dürfen dann nur mit klimaneutralen Energieträgern gespeist werden. Die als klimaneutral anerkannten Energieträger werden im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze definiert. Je nach Standort kommen unterschiedliche klimaneutrale Energieträger und damit auch Abwärmepotenziale in Betracht. Unvermeidbare Abwärme beschreibt die Einbindung von Wärme, die oftmals bei industriellen Prozessen entsteht und die ohne die Einbindung in Wärmenetze ungenutzt an die Umgebung abgegeben werden müsste.